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Dienstag, 26. März 2013

Studienkredit

Von kredit247, 22:49
Studienkreditangebote gibt es viele und jedes ist anders. Nicht nur im Zinssatz unterscheiden sie sich, sondern auch in vielen Einzelkriterien, welche die Kreditabwicklung und die Aufnahme betreffen, und im grundsätzlichen Modell sowieso.

Einen Studienkredit beantragen:

Der KfW-Studienkredit wird von einer Menge unterschiedlichen lokalen Instituten als Massenpunkt, nach dem sogenannten Hausbank-Prinzip von Seiten des Staates angeboten. Was dabei immer gleich ist, sind die Rahmenbedingungen. Ebenfalls einheitliche Konzepte, was den Rahmen betrifft, werden von der Volks- und Raiffeisenbank, sowie dem Sparkassen-Verbund verfolgt. Dabei kann es allerdings sein, dass die Angebote in einigen wenigen Kriterien in den verschiedenen Regionen leicht unterschiedlich sind oder aber speziell auf die regionalen Hochschulen zugeschnitten sind. Von Großbanken werden nur noch teilweise eigene Konzepte verfolgt. Zu den wenigen gehören hier die DKB oder die Deutsche Bank unter anderem. Die meisten anderen Banken sind inzwischen eher mehrgleisig unterwegs und bieten als Zusatz zum dem KfW Studienkredit auch noch einen Kredit an, der hochschulspezifisch ist, oder finanzieren studierende, die leistungsstark sind, zu einem Zinssatz, der günstiger ist.

Das Thema Studiengebühren an sich ist viel diskutiert- überall, nicht nur in Deutschland. In den unterschiedlichen Ländern werden verschiedene Bildungspolitiken geführt, und so ist auch die Herangehensweise an dieses Thema völlig unterschiedlich. Sollte jemand im Ausland studieren wollen, sollte sich über die dortige Situation auf jeden Fall kundig gemacht werden.

Donnerstag, 21. März 2013

Das Mahnverfahren

Von kredit247, 17:53
Wenn eine Rechnung mal nicht beglichen werden kann oder sogar nicht gezahlt werden will zögert man nicht lange und es wird das Mahnverfahren eingeleitet.

Die ungezahlte Forderung wird somit gezwungenermaßen eingezogen. Das Mahnverfahren wird von einem Rechtsanwalt und oft mit Verbindung eines Inkassounternehmens durchgeführt.

Wenn der geforderte Betrag nicht gezahlt wird, bekommt man einen Brief mit dem Betreff "Mahnung". In diesem Schreiben wird ermahnt, den zu zahlenden Betrag innerhalb der geforderten Frist zu begleichen. Dieses Schreiben bekommt man aber auch nicht gratis, denn dieses Verfahren kostet nicht wenig und man bbezahlt Gebühren sowie laufende Zinsen aus der Verzögerung.

Ist die erste Mahnfrist verstrichen und es wird nicht gezahlt, wird eine zweite Mahnung in der Post landen. Der Betrag ist nun schon sehr viel höher als der eigentliche Rechnungsbetrag, da die Gebühren weiterlaufen und auch die Inkassounternehmen oder Anwälte ihre Zeit in Rechnung stellen. Die zahlt der Schuldner nämlich auch mit.

Sollte die zweite Mahnungsfrist auch fruchtlos auslaufen, wird die dritte und letzte Mahnung versendet mit dem Vermerk, einer Anklage vor Gericht nur noch durch Zahlung zu entgehen. Damit hat der Schuldner letzte Gelegenheit den Betrag zu decken ansonsten wird ein Strafverfahren eingeleitet und der Fall geht unter Umständen bis ans Gericht, vor dem man sich dann verantworten muss.