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Donnerstag, 21. März 2013

Das Mahnverfahren

Von kredit247, 17:53
Wenn eine Rechnung mal nicht beglichen werden kann oder sogar nicht gezahlt werden will zögert man nicht lange und es wird das Mahnverfahren eingeleitet.

Die ungezahlte Forderung wird somit gezwungenermaßen eingezogen. Das Mahnverfahren wird von einem Rechtsanwalt und oft mit Verbindung eines Inkassounternehmens durchgeführt.

Wenn der geforderte Betrag nicht gezahlt wird, bekommt man einen Brief mit dem Betreff "Mahnung". In diesem Schreiben wird ermahnt, den zu zahlenden Betrag innerhalb der geforderten Frist zu begleichen. Dieses Schreiben bekommt man aber auch nicht gratis, denn dieses Verfahren kostet nicht wenig und man bbezahlt Gebühren sowie laufende Zinsen aus der Verzögerung.

Ist die erste Mahnfrist verstrichen und es wird nicht gezahlt, wird eine zweite Mahnung in der Post landen. Der Betrag ist nun schon sehr viel höher als der eigentliche Rechnungsbetrag, da die Gebühren weiterlaufen und auch die Inkassounternehmen oder Anwälte ihre Zeit in Rechnung stellen. Die zahlt der Schuldner nämlich auch mit.

Sollte die zweite Mahnungsfrist auch fruchtlos auslaufen, wird die dritte und letzte Mahnung versendet mit dem Vermerk, einer Anklage vor Gericht nur noch durch Zahlung zu entgehen. Damit hat der Schuldner letzte Gelegenheit den Betrag zu decken ansonsten wird ein Strafverfahren eingeleitet und der Fall geht unter Umständen bis ans Gericht, vor dem man sich dann verantworten muss.